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   OVG Niedersachsen, 13.05.2019 - 11 LA 389/18   

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OVG Niedersachsen, 13.05.2019 - 11 LA 389/18 (https://dejure.org/2019,13301)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.05.2019 - 11 LA 389/18 (https://dejure.org/2019,13301)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Mai 2019 - 11 LA 389/18 (https://dejure.org/2019,13301)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 3 Abs 1 GG; § 24 GlüStV; § 24 Abs 1 GlüStV; § 24 Abs 2 S 2 GlüStV
    Befristung; Bestandsspielhalle; glücksspielrechtliche Erlaubnis; Spielhalle

  • vdai.de PDF

    Eine glücksspielrechtliche Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle ist nach § 24 Abs. 2 Satz 2 GlüStV zu befristen. Die Dauer der Befristung liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.05.2019 - 11 LA 389/18
    Weiter liegen ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils dann nicht vor, wenn lediglich einzelne Rechtssätze, tatsächliche oder unterlassene Feststellungen zu Zweifeln Anlass geben, das Urteil aber im Ergebnis aus anderen Gründen offensichtlich richtig ist (BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, DVBl. 2004, 838).
  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.05.2019 - 11 LA 389/18
    Dafür ist nicht erforderlich, dass bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Überprüfung der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062, juris, Rn. 16, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.03.2014 - 22 ZB 14.221

    Befristung der Spielhallenkonzession

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.05.2019 - 11 LA 389/18
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn von der Befugnis zur Befristung angemessen Gebrauch gemacht wird und die Geltungszeiträume der glücksspielrechtlichen Erlaubnis dementsprechend gestaltet werden (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 26.3.2014 - 22 ZB 14.221 -, juris, Rn. 20).
  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1732

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis, Befreiung vom Verbot mehrerer

    So liegt der Fall erkennbar hier, da im Zeitpunkt der Erteilung der Erlaubnis nicht absehbar war, inwieweit der neue Glückspielstaatsvertrag neue Maßgaben für Spielhallen bereithalten würde (vgl. VG Augsburg, Gerichtsakte, Bl. 11: "etwaige Nachfolgeregelungen"; vgl. NdsOVG, B.v. 13.5.2019 - 11 LA 389/18 - juris Rn. 8: "derzeit nicht ersichtlich ..., inwieweit im Bereich der Spielhallen ab dem 1. Juli 2021 Neuregelungen in Kraft treten werden").

    Das Zulassungsvorbringen ist pauschal und unsubstantiiert und steht im Widerspruch zu einschlägigen Rechtsprechung, aus der hervorgeht, dass eine Befristung bis zum 30. Juni 2021, dem Tag, an dem der aktuelle Glückspielstaatsvertrag seine Gültigkeit verliert, in der Praxis aus den genannten Gründen (s.o.) - üblich ist (vgl. OVG Hamburg, B.v. 20.10.2020 - 4 Bs 226/18 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 26.6.2020 - 9 CS 16.2218 - juris Rn. 13; OVG Rh-Pf, B.v. 6.8.2019 - 6 A 11643/18 - juris Rn.10; NdsOVG, B.v. 13.5.2019 - 11 LA 389/18 - juris Rn. 8 f.; SächsOVG, B.v. 7.2.2019 - 3 B 398/18 - juris Rn. 2).

  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1738

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis

    So liegt der Fall erkennbar hier, da im Zeitpunkt der Erteilung der Erlaubnis nicht absehbar war, inwieweit der neue Glückspielstaatsvertrag neue Maßgaben für Spielhallen bereithalten würde (vgl. VG Augsburg, Gerichtsakte, Bl. 11: "etwaige Nachfolgeregelungen"; vgl. NdsOVG, B.v. 13.5.2019 - 11 LA 389/18 - juris Rn. 8: "derzeit nicht ersichtlich ..., inwieweit im Bereich der Spielhallen ab dem 1. Juli 2021 Neuregelungen in Kraft treten werden").

    Das Zulassungsvorbringen ist pauschal und unsubstantiiert und steht im Widerspruch zu einschlägigen Rechtsprechung, aus der hervorgeht, dass eine Befristung bis zum 30. Juni 2021, dem Tag, an dem der aktuelle Glückspielstaatsvertrag seine Gültigkeit verliert, in der Praxis aus den genannten Gründen (s.o.) - üblich ist (vgl. OVG Hamburg, B.v. 20.10.2020 - 4 Bs 226/18 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 26.6.2020 - 9 CS 16.2218 - juris Rn. 13; OVG Rh-Pf, B.v. 6.8.2019 - 6 A 11643/18 - juris Rn.10; NdsOVG, B.v. 13.5.2019 - 11 LA 389/18 - juris Rn. 8 f.; SächsOVG, B.v. 7.2.2019 - 3 B 398/18 - juris Rn. 2).

  • VGH Bayern, 14.06.2021 - 23 ZB 19.1259

    Nichtzulassung der Berufung in einem glücksspielrechtlichen Verfahren (Befristung

    So liegt der Fall erkennbar hier, da im Zeitpunkt der Erteilung der Erlaubnis nicht absehbar war, inwieweit der neue Glückspielstaatsvertrag neue Maßgaben für Spielhallen bereithalten würde (vgl. NdsOVG, B.v. 13.5.2019 - 11 LA 389/18 - juris Rn. 8: "derzeit nicht ersichtlich ..., inwieweit im Bereich der Spielhallen ab dem 1. Juli 2021 Neuregelungen in Kraft treten werden").

    Die Befristung dient daher in legitimer Weise der Gewährleistung, dass etwaige Neuregelungen effektiv umgesetzt werden können und über eine längere Geltung erst dann entschieden wird, wenn feststeht, welche Anforderungen für die Zeit nach dem 30. Juni 2021 gelten (BayVGH, B.v. 31.5.2021 - 23 ZB 20.517; B.v. 25.2.2021 - 23 ZB 19.1820 - juris Rn. 20; B.v. 22.12.2020 - 23 ZB 18.1735 - juris Rn. 54; NdsOVG, B.v. 13.5.2019 - 11 LA 389/18 - juris Rn. 8; OVG NRW, 25.2.2021 - B.v. 4 A 4451/19 - Rn. 22 ff.; B.v. 28.9.2020 - 4 A 973/20 - juris Rn. 15).

    Eine abweichende Ermessenspraxis anderer Länder würde die Beklagten nicht binden, wobei hier schon weder dargelegt noch ersichtlich ist, dass andere Länder in ihrer ständigen Erlaubnispraxis für Spielhallen Befristungen vorsehen, die über die Restlaufzeit des geltenden Glücksspielstaatsvertrags hinausgehen (vgl. BayVGH, B.v. 4.6.2021 - 23 ZB 19.1646; OVG Hamburg, B.v. 20.10.2020 - 4 Bs 226/18 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 26.6.2020 - 9 CS 16.2218 - juris Rn. 23; OVG Rh-Pf, B.v. 6.8.2019 - 6 A 11643/18 - juris Rn.10; NdsOVG, B.v. 13.5.2019 - 11 LA 389/18 - juris Rn. 8 f.; SächsOVG, B.v. 7.2.2019 - 3 B 398/18 - juris Rn. 2).

  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1735

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis, Befreiung vom Verbot mehrerer

    So liegt der Fall erkennbar hier, da im Zeitpunkt der Erteilung der Erlaubnis nicht absehbar war, inwieweit der neue Glückspielstaatsvertrag neue Maßgaben für Spielhallen bereithalten würde (vgl. VG Augsburg, Gerichtsakte, Bl. 11: "etwaige Nachfolgeregelungen"; vgl. NdsOVG, B.v. 13.5.2019 - 11 LA 389/18 - juris Rn. 8: "derzeit nicht ersichtlich ..., inwieweit im Bereich der Spielhallen ab dem 1. Juli 2021 Neuregelungen in Kraft treten werden").

    Das Zulassungsvorbringen ist pauschal und unsubstantiiert und steht im Widerspruch zu einschlägigen Rechtsprechung, aus der hervorgeht, dass eine Befristung bis zum 30. Juni 2021, dem Tag, an dem der aktuelle Glückspielstaatsvertrag seine Gültigkeit verliert, in der Praxis aus den genannten Gründen (s.o.) - üblich ist (vgl. OVG Hamburg, B.v. 20.10.2020 - 4 Bs 226/18 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 26.6.2020 - 9 CS 16.2218 - juris Rn. 13; OVG Rh-Pf, B.v. 6.8.2019 - 6 A 11643/18 - juris Rn.10; NdsOVG, B.v. 13.5.2019 - 11 LA 389/18 - juris Rn. 8 f.; SächsOVG, B.v. 7.2.2019 - 3 B 398/18 - juris Rn. 2).

  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1737

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis

    So liegt der Fall erkennbar hier, da im Zeitpunkt der Erteilung der Erlaubnis nicht absehbar war, inwieweit der neue Glückspielstaatsvertrag neue Maßgaben für Spielhallen bereithalten würde (vgl. VG Augsburg, Gerichtsakte, Bl. 11: "etwaige Nachfolgeregelungen"; vgl. NdsOVG, B.v. 13.5.2019 - 11 LA 389/18 - juris Rn. 8: "derzeit nicht ersichtlich ..., inwieweit im Bereich der Spielhallen ab dem 1. Juli 2021 Neuregelungen in Kraft treten werden").

    Das Zulassungsvorbringen ist pauschal und unsubstantiiert und steht im Widerspruch zu einschlägigen Rechtsprechung, aus der hervorgeht, dass eine Befristung bis zum 30. Juni 2021, dem Tag, an dem der aktuelle Glückspielstaatsvertrag seine Gültigkeit verliert, in der Praxis aus den genannten Gründen (s.o.) - üblich ist (vgl. OVG Hamburg, B.v. 20.10.2020 - 4 Bs 226/18 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 26.6.2020 - 9 CS 16.2218 - juris Rn. 13; OVG Rh-Pf, B.v. 6.8.2019 - 6 A 11643/18 - juris Rn.10; NdsOVG, B.v. 13.5.2019 - 11 LA 389/18 - juris Rn. 8 f.; SächsOVG, B.v. 7.2.2019 - 3 B 398/18 - juris Rn. 2).

  • VGH Bayern, 17.06.2021 - 23 ZB 20.522

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis

    So liegt der Fall erkennbar hier, da im Zeitpunkt der Erteilung der Erlaubnis nicht absehbar war, inwieweit der neue Glückspielstaatsvertrag neue Maßgaben für Spielhallen beinhalten würde (vgl. NdsOVG, B.v. 13.5.2019 - 11 LA 389/18 - juris Rn. 8: "derzeit nicht ersichtlich ..., inwieweit im Bereich der Spielhallen ab dem 1. Juli 2021 Neuregelungen in Kraft treten werden").

    Die Befristung der Erlaubnis bis zum Ende der Laufzeit des geltenden Glücksspielstaatsvertrags dient daher in legitimer Weise der Gewährleistung, dass etwaige Neuregelungen effektiv umgesetzt werden können und über eine längere Geltung erst dann entschieden wird, wenn feststeht, welche Anforderungen für die Zeit nach dem 30. Juni 2021 gelten (BayVGH, B.v. 25.2.2021 - 23 ZB 19.1820 - juris Rn. 20; B.v. 22.12.2020 - 23 ZB 18.1735 - juris Rn. 54; NdsOVG, B.v. 13.5.2019 - 11 LA 389/18 - juris Rn. 8).

    Eine abweichende Ermessenspraxis anderer Länder würde den Beklagten in seiner Ermessensausübung hingegen nicht binden, wobei schon weder dargelegt noch ersichtlich ist, dass andere Länder in ihrer ständigen Erlaubnispraxis für Spielhallen Befristungen vorsehen, die über die Restlaufzeit des geltenden Glücksspielstaatsvertrags hinausgehen (vgl. nur OVG Hamburg, B.v. 20.10.2020 - 4 Bs 226/18 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 26.6.2020 - 9 CS 16.2218 - juris Rn. 23; OVG Rh-Pf, B.v. 6.8.2019 - 6 A 11643/18 - juris Rn.10; NdsOVG, B.v. 13.5.2019 - 11 LA 389/18 - juris Rn. 8 f.; SächsOVG, B.v. 7.2.2019 - 3 B 398/18 - juris Rn. 2).

  • VGH Bayern, 07.06.2021 - 23 ZB 19.1858

    Befristung glücksspielrechtlicher Erlaubnisse für den Betrieb von Spielhallen

    Die Befristung dient daher in legitimer Weise der Gewährleistung, dass etwaige Neuregelungen effektiv umgesetzt werden können und über eine längere Geltung erst dann entschieden wird, wenn feststeht, welche Anforderungen für die Zeit nach dem 30. Juni 2021 gelten (BayVGH, B.v. 25.2.2021 - 23 ZB 19.1820 - juris Rn. 20; B.v. 22.12.2020 - 23 ZB 18.1735 - juris Rn. 54; NdsOVG, B.v. 13.5.2019 - 11 LA 389/18 - juris Rn. 8).

    So liegt der Fall erkennbar hier, da im Zeitpunkt der Erteilung der Erlaubnis nicht absehbar war, inwieweit der neue Glückspielstaatsvertrag neue Maßgaben für Spielhallen bereithalten würde (vgl. NdsOVG, B.v. 13.5.2019 - 11 LA 389/18 - juris Rn. 8: "derzeit nicht ersichtlich ..., inwieweit im Bereich der Spielhallen ab dem 1. Juli 2021 Neuregelungen in Kraft treten werden").

  • VGH Bayern, 01.06.2021 - 23 ZB 20.532

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis sowie der Befreiung vom sog.

    So liegt der Fall erkennbar hier, da im Zeitpunkt der Erteilung der Erlaubnis nicht absehbar war, inwieweit der neue Glückspielstaatsvertrag neue Maßgaben für Spielhallen bereithalten würde (vgl. NdsOVG, B.v. 13.5.2019 - 11 LA 389/18 - juris Rn. 8: "derzeit nicht ersichtlich ..., inwieweit im Bereich der Spielhallen ab dem 1. Juli 2021 Neuregelungen in Kraft treten werden").
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2019 - 4 A 2786/18

    Streit um einen Anspruch auf unbefristete glücksspielrechtliche Erlaubnisse für

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 26.3.2014 - 22 ZB 14.221 -, ZfWG 2014, 242 = juris, Rn. 20; Nds. OVG, Beschluss vom 13.5.2019 - 11 LA 389/18 -, ZfWG 2019, 377 = juris, Rn. 7 f.

    vgl. im Ergebnis so auch Nds. OVG, Beschluss vom 13.5.2019 - 11 LA 389/18 -, juris.

  • VGH Bayern, 04.06.2021 - 23 ZB 19.1646

    Aufhebung der Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis

    Die Befristung dient daher in legitimer Weise der Gewährleistung, dass etwaige Neuregelungen effektiv umgesetzt werden können und über eine längere Geltung erst dann entschieden wird, wenn feststeht, welche Anforderungen für die Zeit nach dem 30.6.2021 gelten (BayVGH, B.v. 25.2.2021 - 23 ZB 19.1820 - juris Rn. 20; B.v. 22.12.2020 - 23 ZB 18.1735 - juris Rn. 54; NdsOVG, B.v. 13.5.2019 - 11 LA 389/18 - juris Rn. 8).

    Eine abweichende Ermessenspraxis anderer Länder würde den Beklagten in seiner Ermessensausübung hingegen nicht binden, wobei schon weder dargelegt noch ersichtlich ist, dass andere Länder in ihrer ständigen Erlaubnispraxis für Spielhallen Befristungen vorsehen, die über die Restlaufzeit des geltenden Glücksspielstaatsvertrags hinausgehen (vgl. nur OVG Hamburg, B.v. 20.10.2020 - 4 Bs 226/18 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 26.6.2020 - 9 CS 16.2218 - juris Rn. 23; OVG Rh-Pf, B.v. 6.8.2019 - 6 A 11643/18 - juris Rn.10; NdsOVG, B.v. 13.5.2019 - 11 LA 389/18 - juris Rn. 8 f.; SächsOVG, B.v. 7.2.2019 - 3 B 398/18 - juris Rn. 2).

  • VGH Bayern, 31.05.2021 - 23 ZB 20.517

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis für Spielhallenbetrieb

  • VGH Bayern, 29.06.2021 - 23 ZB 21.1482

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis

  • VGH Bayern, 02.06.2021 - 23 ZB 20.518

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für Spielhallenbetrieb

  • VGH Bayern, 04.06.2021 - 23 ZB 20.519

    Befristung der glückspielrechtlichen Befreiung vom sog. Verbundverbot und

  • VGH Bayern, 02.06.2021 - 23 ZB 20.521

    Befristung der glücksspielrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle

  • VGH Bayern, 02.06.2021 - 23 ZB 20.520

    Befristung glücksspielrechtlicher Erlaubnis

  • VGH Bayern, 01.06.2021 - 23 ZB 20.531

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis und Befreiung vom sog.

  • VGH Bayern, 01.06.2021 - 23 ZB 20.529

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis sowie einer Befreiung vom sog.

  • VGH Bayern, 31.05.2021 - 23 ZB 20.524

    Befristung glücksspielrechtlicher Erlaubnis

  • VGH Bayern, 01.06.2021 - 23 ZB 20.528

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis sowie einer Befreiung vom sog.

  • VGH Bayern, 01.06.2021 - 23 ZB 20.533

    Erfolglose Klage gegen die Befristung einer Spielhallenerlaubnis mit Befreiung

  • VGH Bayern, 31.05.2021 - 23 ZB 20.523

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis und Befristung einer Befreiung

  • VG Köln, 23.10.2019 - 24 K 16251/17
  • VGH Bayern, 31.05.2021 - 23 ZB 20.526

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis, Befristung einer Befreiung vom

  • VG Düsseldorf, 03.03.2020 - 3 K 18712/17
  • VG Würzburg, 23.01.2020 - W 5 K 19.1230

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis

  • VG Würzburg, 23.01.2020 - W 5 K 19.1640

    Isolierte Anfechtungsklage, Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2019 - 4 A 1897/19

    Streit um die Befristung in einem glücksspielrechtlichen Erlaubnisbescheid;

  • VGH Bayern, 25.02.2021 - 23 ZB 19.1820

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis

  • VG Würzburg, 23.01.2020 - W 5 K 20.98

    Befristung glücksspielrechtlicher Erlaubnisse

  • VG Würzburg, 23.01.2020 - W 5 K 19.1231

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis

  • VG Würzburg, 23.01.2020 - W 5 K 19.1644

    Isolierte Anfechtungsklage, Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis,

  • VG Würzburg, 23.01.2020 - W 5 K 19.1643

    Isolierte Anfechtungsklage, Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis,

  • VG Würzburg, 23.01.2020 - W 5 K 19.1642

    Isolierte Anfechtungsklage, Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis,

  • VG Würzburg, 23.01.2020 - W 5 K 19.1641

    Isolierte Anfechtungsklage, Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis,

  • VG Würzburg, 23.01.2020 - W 5 K 19.1232

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für die Spielhalle

  • VG Würzburg, 23.01.2020 - W 5 K 18.147

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis

  • VG Würzburg, 23.01.2020 - W 5 K 19.1638

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis

  • VG Würzburg, 23.01.2020 - W 5 K 19.1637

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis und Befreiung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - 4 A 1898/19

    Befristung der Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis bis zum

  • VG Saarlouis, 06.03.2020 - 1 K 817/18

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis auf 5 Jahre; erstmalige

  • VG Würzburg, 23.01.2020 - W 5 K 18.148

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis

  • VG Würzburg, 23.01.2020 - W 5 K 19.1639

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis

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